Mitführen dürfen Sie Kaffee, Tee, Essig, Pflanzenöle, Honig oder Gewürze. Auch Backwaren, Süßigkeiten oder Schokolade und andere industriell verarbeiteten Lebensmittel dürfen mitgenommen werden.
Aber bei Fleisch, egal ob roh oder schon gekocht oder auch in Dosen, ist die Einfuhr grundsätzlich verboten. Das heißt, dass auch Wurst wie Salami oder Schinken nicht mitgenommen werden dürfen. Auch Lebensmittel, die Teile von Tieren enthalten, sind verboten.
Obst und Gemüse darf nicht nach Amerika eingeführt werden.
Bei Brot oder Käse gelten teilweise Einfuhrbeschränkungen, deshalb ist es wichtig, sich vor Abreise über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Sollten Sie Ihre mitgeführten Lebensmittel beim Zoll nicht ordnungsgemäß deklarieren, können Sie mit einem Bußgeld bis zu 500 US-Dollar belegt werden.
Es ist also wichtig, sich rechtzeitig beim Bodenpersonal vor Abflug über die genauen Bestimmungen zu informieren.
Auch bei Bekleidung gibt es genaue Vorschriften. Sollten die Bekleidungsstücke (oder die Lebensmittel) tierische Bestandteile enthalten, können Sie als Besitzer bei dem Versuch, diese Güter in die USA einzuführen, mit einem Bußgeld bis zu 10.000 US-Dollar belegt werden. Beispiele währen ein Paar Krokodillederschuhe oder eine Jacke mit Krokodilleder.
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen:
Medikamente oder medizinische Produkte wie Nadeln, die in den USA nicht im freien Verkauf zu erwerben sind, dürfen nicht mitgeführt werden.
Ausnahmen werden nur gemacht, wenn Sie glaubhaft belegen können, dass Sie diese benötigen. Dazu ist es ratsam, sich vor Abreise ein gültiges Rezept, auf Ihren Namen ausstellen zu lassen und beim Check-In vorzuzeigen.
Des Weiteren ist vorgeschrieben, daß sich die Medikamente oder medizinischen Produkte in ihrer Originalverpackung befinden.
Bei den Mengen, die eingeführt werden dürfen, spielt die Dauer Ihres Aufenthaltes eine wesentliche Rolle.
Suchtmittel, oder Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, müssen dem Zoll gemeldet werden. Dazu gehören Schlafmittel, Antidepressiva aber auch bestimmte Hustensäfte können meldepflichtig sein.
Einfuhr von Alkohol:
Bei alkoholischen Getränken gelten in den USA in jedem Bundesstaat andere Bestimmungen. Deshalb ist es nötig, vor Einreise in dem jeweiligen Bundesstaat nach den dort geltenden Regelungen zu fragen.
Grundsätzlich dürfen nur Personen über 21 Jahren alkoholische Getränke mit sich führen.
Bargeld:
Es dürfen keine Summen über 10.000 US Dollar unangemeldet mit ins Land genommen werden. Sollten Sie mehr Geld in die USA einführen wollen, müssen dieses angemeldet werden.
Waffen oder Munition:
Waffen dürfen in die USA eingeführt werden, wenn Sie zur Jagd oder auch für sportliche Zwecke benutzt werden können.
Sie müssen aber auch bei der Ausreise wieder ausgeführt werden, ebenso darf die verbleibende Munition nicht im Land zurückgelassen werden.
Bei halb- oder vollautomatischen Waffen ist die Einfuhr verboten. Für Handfeuerwaffen ist eine spezielle Genehmigung notwendig.
Haustiere:
Bei Mitnahme eines Haustieres muss eine Untersuchung beim Tierarzt nachgewiesen werden mit einem Impfnachweis. Nach der Einreise müssen sie evtl. noch in eine Quarantäne.
Geschenke:
Geschenke für Freunde oder Verwandte dürfen bis zu einem Wert von 100 Dollar mit ins Land genommen werden.
Da die USA gegen einige Länder Handelsembargos verhängt hat, dürfen Güten aus diesen Ländern nur in sehr beschränktem Maße eingeführt werden.
Auf der Seite der amerikanischen Botschaft können Sie sich jederzeit über die aktuellen Einfuhrbestimmungen informieren.
1: Familie Springer
Harald und Christina Geiger wollten ihren Sohn Christopher in den USA besuchen. Er arbeitet dort und war schon lange nicht mehr in Deutschland. Um Christopher eine besondere Freude zu machen, haben sie unter anderem Bierschinken eingepackt.
Im Flugzeug haben sie dann wie alle Passagiere das Zoll-Formular 6095B erhalten. Beim Lesen des Formulars sind den Springers schon erste Zweifel an der Legalität ihres Vorhabens gekommen.
Dennoch haben sie die Frage nach Lebensmitteln in der Hoffnung, dass schon nichts passieren würde, mit „No“ beantwortet.
Wie es der Zufall will, wurden Springers bei der Ankunft am Flughafen für eine Routinekontrolle ausgewählt. Natürlich wurde der Bierschinken entdeckt und konfisziert. Die Springers mussten daraufhin ein hohes Bußgeld bezahlen.
2: Richard
Richard hat gerade auf Kuba Urlaub gemacht. Im Anschluss möchte er noch einen guten Freund in Miami besuchen. Da er die kubanischen Zigarren liebt, hat er sich ein paar exklusive Zigarren für Zuhause mitgenommen.
Als er den amerikanischen Zoll passiert, gibt er natürlich an, dass er kubanische Zigarren im Gepäck hat. Leider wurden die Zigarren vom Zoll konfisziert, denn die USA hat ein Handelsembargo gegen Kuba verhängt.
Richard ärgert sich über den Verlust seiner Rauchwaren. Hätte er deren Besitz bei der Einreise aber verschwiegen, hätte das für ihn schwerwiegende Folgen gehabt.